Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen

Allgemein beeideter und
gerichtlich zertifizierter
Sachverständiger für die
Herstellung von
Wärmedämmverbundsystemen

Meine Leistungen.

Als gerichtlich beeideter Sachverständiger werde ich von Gerichten oder Staatsanwaltschaften beauftragt, um technische Sachverhalte objektiv und unparteiisch zu bewerten. In diesen Fällen arbeite ich streng nach den Vorgaben des Gerichts und beantworte die gestellten Fragen auf Grundlage anerkannter technischer Regelwerke, Normen und Richtlinien.

Ein Gerichtsgutachten unterliegt der richterlichen Beweiswürdigung und spielt eine entscheidende Rolle in der Urteilsfindung. Dabei darf der Gutachtensauftrag nur dann erweitert werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder eine dringliche Gefährdungssituation vorliegt. Meine Aufgabe ist es, dem Gericht durch eine sachliche und neutrale Begutachtung eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Als Privatgutachter erstelle ich unabhängige und fachlich fundierte Gutachten sowie gutachterliche Stellungnahmen. Diese dienen in der Regel der außergerichtlichen Klärung von Streitfällen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Im Rahmen einer detaillierten Befundaufnahme dokumentiere ich neutral alle erkennbaren Merkmale und möglichen Mängel unter Berücksichtigung aktueller Normen, Richtlinien und technischer Regelwerke.

Privatgutachten sind häufig die Basis für Schlichtungsverfahren, Sanierungskonzepte oder Vergleichsvorschläge. Zudem unterstützen sie Rechtsanwälte bei der Formulierung von Klageschriften oder Klagebeantwortungen und können als Vorbereitung für eine gerichtliche Beweissicherung dienen. Mein Ziel ist es, durch eine objektive und präzise Begutachtung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für meine Auftraggeber zu schaffen.

Die ausführungsbegleitende Qualitätskontrolle ist ein zentraler Bestandteil jedes Bauvorhabens und immer wichtiger um die Qualität und Sicherheit des Gewerks zu gewährleisten. Angesichts der immer komplexer werdenden Anforderungen, dem Einsatz sensibler Materialien und der gewerkeübergreifenden Prozesse gewinnt die kontinuierliche sowie punktuelle Qualitätskontrolle für Bauherren, Bauträger und ausführende Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Dadurch lassen sich spätere Schäden oder Mängel weitgehend vermeiden.

Das Hauptziel dieser Qualitätskontrolle besteht darin, während der gesamten Bauphase eine konstant hohe Qualität sicherzustellen. Sie unterstützt dabei, Mängel frühzeitig zu identifizieren und zu beheben, was sowohl Kosten als auch die Bauzeit positiv beeinflusst. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass das fertige Wärmedämmverbundsystem den vertraglichen Vorgaben und geltenden Normen, Vorschriften und technischen Standards entspricht.

Ablauf der Qualitätskontrolle:

Wöchentliche Kontrollen wären sinnvoll, um Verarbeitungsfehler frühzeitig zu erkennen und umgehend zu beheben.

  • Ein Startgespräch mit allen Beteiligten (Spengler, Fensterbauer usw.) dient der Festlegung von Rahmenbedingungen, Detaillösungen und ggf. Untergrundprüfungen.
  • Kontrolle der verwendeten Materialien und Abnahme der Dämmplattenverlegung, einschließlich Prüfung der Kleberkontaktfläche und der An und Abschlüsse.
  • Abnahme des bewehrten Unterputzes mit Schichtdickenmessung und Überprüfung der Gewebelagen.
  • Endabnahme des fertigen WDVS und Nachbesprechung.

Eine Fachberatung beginnt oft schon in der Planungsphase, dadurch kann man schon vorzeitig eventuelle Detail- und Ausführungsfehler vermeiden. Besondere Schwerpunkte dieser Planung sind:

  • Fenstern – Türen
  • Sonnenschutz
  • Fensterbänken
  • An- und Abschlüssen
  • Attika
  • Abdichtungen

Bei Beratungsgesprächen wird das vor Ort besichtigt und eine Beurteilung der augenscheinlichen Gegebenheiten vorgenommen, um die Ursache des Problems zu ermitteln. Oft ist es jedoch notwendig, Bauteilöffnungen durchzuführen, um die kausalen Ursachen für das augenscheinliche Erscheinungsbild feststellen zu können. Auf Wunsch erstelle ich eine kurze Zusammenfassung (kein Gutachten) als Protokoll der Besprechung. Dies kann Ihnen helfen, die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Vertragspartner abzustimmen. Sollte ein gemeinsamer Termin mit Ihrem Vertragspartner notwendig sein, um die festgestellten Mängel zu besprechen, unterstütze ich Sie gerne. Häufig kann auf diese Weise eine einfache und zufriedenstellende Einigung erfolgen.

Auf Anfrage ist es auch möglich, eine gemeinsamen Termin mit Ihrem Vertragspartner durchzuführen, um potenzielle Mängel sowie geeignete Lösungsansätze zu besprechen. Häufig kann auf diese Weise eine einfache und zufriedenstellende Einigung erfolgen

Nach der Befundaufnahmeaufnahme und Schadensanalyse wird für die  Sanierung ein detailliertes Konzept vorgeschlagen, das die Mängel behebt und den Stand der Technik wiederherstellt.

Abreißproben gemäß ÖNORM B6400

Ebenheitskontrolle gemäß ÖNORM DIN 18202

Haftzugsprüfungen

Klebeprobe für Anputz- und Anschlussprofile

Diese Prüfungen werden an mehreren unterschiedlichen Stellen jeder Fassadenansicht

stichprobenartig durchgeführt.

Die regelmäßige Sichtkontrolle und zerstörungsfreie Begutachtung eines Gebäudes auf Schäden und Gefahrenquellen ist Pflicht des Eigentümers oder Gebäudeverantwortlichen. Die ÖNorm B 1300:2012 (für Wohngebäude) bieten standardisierte Prüfroutinen und Checklisten zur Objektsicherheitsprüfung. Sie helfen, erforderliche und zumutbare Maßnahmen zur Sicherstellung der Gebäudesicherheit umzusetzen.

Eine Beweissicherung dient der objektiven Dokumentation von baulichen Zuständen, Schäden oder Mängeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden oder zu klären. Sie kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen und ist insbesondere in Bau- und Sanierungsprojekten von großer Bedeutung.

SV Christian Pichler

Christian Pichler

Ihr Sachverständiger für die Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen

Mit 30 Jahren Erfahrung in der Fassaden- und Farbenbranche biete ich fundiertes Fachwissen rund um Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), Putz- und Farbsysteme sowie die Beurteilung von Schadensfällen.

In meiner jahrzehntelangen Tätigkeit als technischer Berater in der Putz- und Farbenindustrie, davon 15 Jahre in leitender Position, unterstützte ich Verarbeiter auf der Baustelle, begleitete Bauvorhaben technisch und stand als Ansprechpartner für die fachgerechte Anwendung von Produkten zur Verfügung. Zudem begutachtete ich Beanstandungen und entwickelte Sanierungslösungen. Meine Faszination für technische Analysen und Qualitätssicherung führte dazu, mein Wissen gezielt weiter zu vertiefen.

Im Jahr 2022 entschied ich mich, meine Expertise weiter auszubauen, und legte erfolgreich die Prüfung zum Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ab. Seitdem erstelle ich Gutachten, ausführungsbegleitende Qualitätskontrollen und Sanierungskonzepte – stets praxisnah, fachkundig und unabhängig.

Mein Ziel ist es, durch fachliche Präzision und praxisnahe Lösungen zur Qualitätssicherung und Schadensvermeidung beizutragen – stets mit einem klaren Blick für technische Details und wirtschaftliche Machbarkeit.

Objektiv.
Unabhängig.
Verlässlich.

Oft gefragt

Ein Hilfsorgan des Gerichts, per Definition eine natürliche Person mit besonders hoher Sachkunde und Expertise. Neben der entsprechenden Erfahrung sind beispielsweise auch Kenntnisse im Verfahrensrecht sowie die Gestaltung von Befund und Gutachten elementar.

Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger ist eine fachkundige, unabhängige Person, die von Gerichten oder Behörden zur Erstellung von Gutachten herangezogen wird. Er muss eine spezielle Ausbildung, fachliche Qualifikation und persönliche Eignung nachweisen sowie in die offizielle Liste sdgliste.justiz.gv.at der zertifizierten Sachverständigen eingetragen sein.

Den Anfang machen Sie über mein Kontaktformular. Schicken Sie am besten neben einer genauen Beschreibung vorab schon relevante Fotos und Dokumente mit damit ich mir einen Überblick verschaffen kann. Nach einer ersten Durchsicht werde ich mich zeitnah melden damit wir Ihr Anliegen gemeinsam lösen.

Neben diversen ÖAP-Richtlinien und der Verarbeitungsrichtlinie WDVS, ist die ÖNORM B 6400 bei der Verlegung maßgeblich. Diese zu interpretieren und anzuwenden gehört zu meinen Aufgaben.

Ja, das ist ein wesentlicher Bestandteil für die Langlebigkeit eines WDVS. Vor Beginn der Arbeiten muss der Untergrund auf seine Tauglichkeit für die Aufbringung des Systems geprüft werden.

Eine sachverständige Begleitung stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dadurch werden Schäden und spätere Sanierungskosten vermieden.

Häufige Schäden sind Risse, Ablösungen, Schimmelbildung und Wärmebrücken, die zu erhöhtem Energieverbrauch führen können.

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Damit ich mir einen ersten Überblick verschaffen kann, beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst genau. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, im Anhang Dokumente und Fotos zu übermitteln.

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